Für das Finanzamt oder die Krankenkasse erstellen wir Ihnen jederzeit eine vollständige Jahresabrechnung. Das Sammeln von einzelnen Quittungen (Quittungsheft) wird somit für Sie unbedeutend. Befreiungsbescheid Wir registrieren, wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Ihren Befreiungsbescheid können Sie zu Hause lassen, bis sich der Befreiungszeitraum wieder ändert. Sicherheit Mit Ihrer Kundenkarte behalten wir Ihre Medikamente im Auge. Ihre Dauermedikamente können somit stets vorrätig gehalten werden. Wenn Sie z.B. einmal den Namen eines Medikamentes vergessen haben oder ein Rezept nicht eindeutig ausgestellt ist, können wir Ihnen problemlos weiterhelfen. Verträglichkeits-Check Ihre Medikamente können sofort auf Wechselwirkungen überprüft werden. 3% Rabatt Auf alle Artikel, die keine rezeptpflichtigen oder apothekenpflichtigen Arzneimittel darstellen, gewähren wir Ihnen 3% Rabatt. Dies umfasst z.B. Kosmetikprodukte, Verbandsstoffe, Bonbons, Tees, Zahnpflegeprodukte, u.v.m. |